Das Recht der Bürger – Meinung zum Leserbrief „Die Demokratie wurde mit Füßen getreten“
In einem Leserbrief wirft Eberhard Lorch den Gemeinderatsfraktionen von FWV, CDU und FDP vor, diese hätten im Zusammenhang mit der anstehenden Oberbürgermeister-Wahl die „Demokratie mit Füßen getreten“. Wir sind da völlig anderer Meinung.
Was ist geschehen?
Ende März wechselte Oberbürgermeister Dr. Fiedler nach zwölf Jahren einer erfolgreichen Amtszeit auf den Stuhl des Landrats des Kreises Reutlingen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem man mit seiner Kandidatur für das Amt des Landrats rechnen konnte (im Spätherbst 2020), haben wir uns Gedanken über seine Nachfolge gemacht. Das gehört zu einer seriösen und verantwortungsvollen Arbeit im Gemeinderat dazu. Wir wollten einen fähigen Kandidaten bzw. eine fähige Kandidatin finden. Und wir sind froh, dass uns das gelungen ist. Fraktionsübergreifend haben wir Frau Carmen Haberstroh zur Kandidatur ermuntert. Sie hat als Finanzbürgermeisterin und vormals als städtische Kämmerin bewiesen, dass sie einen großen Anteil an der guten und soliden Entwicklung von Metzingen hat. Sie ist kompetent, tatkräftig und vertrauenswürdig.
Warum also die Aufregung?
Die Aufregung über unsere Suche nach einer geeigneten Kandidatin verstehen wir nicht. Ein solches Vorgehen ist landauf landab üblich. Immer sind es Gruppierungen, Parteien, Fraktionen oder einige Personen, die sich in dieser Weise engagieren. Das war auch bei allen Bürgermeisterbesetzungen in der Metzinger Vergangenheit so. So gaben die Fraktionen die Empfehlung an ihre Ortsverbände weiter. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, davon sind die drei Gemeinderatsfraktionen überzeugt, haben ein Anrecht darauf, von ihren gewählten Vertretern im Gemeinderat zu erfahren, wen diese für den Oberbürgermeisterposten für geeignet halten. Nichts anderes haben die drei Fraktionen getan. Das sind wir nicht nur unserer Verantwortung für die Stadt Metzingen schuldig, sondern das war auch ein Stück Fairness gegenüber all denjenigen, die über eine Kandidatur nachgedacht haben. Und das bereits zum frühest möglichen Zeitpunkt am 2. Februar, einen Tag nach Fiedlers Wahl zum Landrat und damit drei Monate vor der Wahl. Niemandem wurde eine Kandidatur verwehrt, niemand wird in seinem Stimmrecht behindert. Eberhard Lorch verweist ja sogar selbst darauf, dass man den Namen eines jeden Bürgers, der älter als 25 Jahre, aber nicht älter als 68 ist, auf den Wahlschein schreiben könne.
Wer hier davon spricht, die Demokratie sei mit Füßen getreten worden, der muss sich fragen lassen, was ihn wirklich wütend macht. Offensichtlich ist es seine Verärgerung über den Bürgerentscheid zur Zukunft der Bäder in Metzingen. Zur Erinnerung: Die Bürger und Bürgerinnen haben sich am 8. November 2018 nach einem nie dagewesenen und landesweit beachteten und gelobten Prozess der Bürgerbeteiligung mit 71,4 % der abgegebenen Stimmen für den Bau eines Kombibades auf dem Bongertwasen entschieden. Die schon damals widerlegten Vorwürfe bezüglich der Finanzierbarkeit werden nun erneut ins Feld geführt. Wir staunen darüber, dass sich manche doch noch recht schwer tun, eine eindeutig demokratische Bürgerentscheidung von solch kräftiger Aussage anzuerkennen.
Wer also tritt hier die Demokratie mit Füßen?
Für die Gemeinderatsfraktionen von FWV, CDU und FDP
Peter Rogosch, Eckart Ruopp, Bernhard Mohr