Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Sachen Metzinger Bäder – Stellungnahme der FWV Metzingen
Nach Anhörung der Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren „Erhalt und Ausbau der Bäder“ stimmt unsere Fraktion der Durchführung eines Bürgerentscheids zu. Seitens der BI wurden dazu sämtliche formalen Bedingungen der Gemeindeordnung erfüllt. Wie schon der Sachvortrag der Beratungsvorlage ausführt, haben wir keinen Ermessensspielraum.
In der süddeutschen Ratsverfassung kommt in kommunalen Fragen dem Gemeinderat eine Entscheidungskompetenz zu. Der gewählte Gemeinderat ist das repräsentative Entscheidungsorgan für die Bürger.
Jedoch sind auch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ein verbrieftes Recht der Bürger, Entscheidungen des Gemeinderates aufzuheben, von denen sie glauben bzw. von denen sie überzeugt sind, dass eine Mehrheit aller Bürger diese nicht billigen. Aktuell handeln die Initiatoren des Bürgerbegehrens formal also durchaus korrekt.
Zu hinterfragen ist allerdings die Motivation für eine Gesetzgebung zur Installation eines Bürgerentscheids. Ich betone nochmals: Zweifelsohne steht dahinter der Wille, dem Bürgerwillen eine Einflussmöglichkeit auf kommunale Entscheidungen zu gewähren.
- Doch wie verhält es sich bei der aktuellen Situation in Metzingen?
- Wurden die Bürger etwa nicht in den Entscheidungsprozess eingebunden?
- Haben sich nicht Tausende an einem Bürgerdialog beteiligt?
- Hat sich nicht ein jeder in vielfältiger Weise informieren und artikulieren können?
- Hat nicht der Gemeinderat in mehreren öffentlichen Sitzungen den gesamten Entscheidungsprozess transparent gestaltet und letztlich den Beschluss für den Bau eines Kombibades ohne eine Gegenstimme beschlossen?
Was also hätte man besser machen können?
- Hätte man spekulative Kostenberechnungen präsentieren sollen ohne vorherige Entscheidung über das qualitative Ausmaß eines zukünftigen Kombibades?
- Kann man überhaupt die Kosten einer Sanierung und Erweiterung der alten Bäder benennen, ohne auch dort vorab das qualitative Ausmaß zu klären?
- Gilt es in der Frage zur Zukunft der Bäder nicht allemal erst die Entscheidung zu treffen, an welchem Standort man diese und in welcher Bündelung man sie ansiedeln will? – Die Standortfrage in Bezug auf eine zukunftsfähige Entscheidung war also zwingend vorrangig zu klären. Danach wenden wir uns nun der Ausstattung und damit den Kosten zu.
Verständnis für die Verweigerung einer demokratisch gefällten Entscheidung fällt uns schwer!
Wir bedauern sehr, dass dieser für uns logische Entscheidungsweg von einigen Bürgern nicht mitgetragen werden konnte. Das Verständnis für die Verweigerung einer auf demokratischem Weg erfolgten Entscheidung, fällt uns nicht leicht, gerade weil sich in diesem Fall jede Bürgerin und jeder Bürger in einem transparenten Prozess von Anbeginn hat einbringen können.
Nun müssen wir bedauerlicherweise den Weg des Bürgerentscheids gehen.
Wir hoffen, dass er in friedlicher Weise und ohne große Zerwürfnisse zu Ende gebracht werden kann, denn die Realität zeigt, dass auf solche Art initiierte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sehr häufig Anlass für große Verwerfungen im gesellschaftlichen Frieden einer Gemeinde sind. Das ist wohl auch der Grund dafür, dass landesweit Überlegungen angestellt werden, Bürgerentscheide nur noch dann zuzulassen, wenn den Bürgern zuvor keine Mitbeteiligung an den zu Entscheidungen anstehenden Fragen ermöglicht wurde.
Die Fraktion der Freien Wähler wird in den kommenden Wochen weiterhin für ein Kombibad auf dem Bongertwasen werben. Wir stehen zu unserer am 17. Mai 2018 im Gemeinderat erklärten Entscheidung.
Peter Rogosch,
Fraktionsvorsitzender der FWV Metzingen im aktuellen Gemeinderat