Bürgerentscheid mit Kollateralschaden ?
Nun scheint es ziemlich sicher zu sein, dass es in Metzingen zur Frage „Kombibad auf dem Bongertwasen oder Sanierung der alten Bäder“ zu einem Bürgerentscheid kommen wird. Kann man das nun als eine Stärkung von demokratischer Willensbekundung bzw. Durchsetzungsfähigkeit feiern oder kommt man bei näherer Analyse eher zu einem weniger erfreulichen Resultat? Entpuppt sich gar der Erfolg der Bürgerinitiative „Sanierung der alten Bäder“ als Kollateralschaden der verbrieften Nutzung des Bürgerrechts, Entscheidungen direkt, unmittelbar und nicht auf repräsentativem Weg zu erzwingen?
Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg hat zwar ein Bürgerbegehren bis hin zu einem Bürgerentscheid eindeutig als demokratisches Recht geschaffen, insofern gibt es keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit (Legalität), diesen Weg einzuschlagen.
Doch es gibt ja auch andere Wege, eine solch harte Lösung, die erwartungsgemäß unliebsame Spuren, z. B. einen Keil in die Bürgerschaft treibt, zu vermeiden und dennoch dem Bürgerwillen Platz und Gehör einräumen. Genau das hat die Stadt Metzingen, sowohl die Verwaltung als auch der Gemeinderat, durch ein aufwändiges Bürgerbeteiligungsverfahren versucht. Landesweit bekamen sie dafür Lob und Anerkennung. Der Fall schien am 17. Mai des Jahres gelöst, als der von der Bürgerschaft gewählte Gemeinderat bei drei Enthaltungen sich für den Bau eines Kombibades auf dem Bongertwasen entschied. Nur einige wenige Bürger können sich damit nicht zufrieden geben.
Im August 2008 gab es schon einmal einen Bürgerentscheid wegen eines geplanten monströsen Distributionszentrums auf Braike-Wangen. Das damalige Bemühen kann ich heute noch akzeptieren. Die Bürgerschaft war keineswegs in einen Beteiligungsprozess eingebunden worden. Doch heute, in Sachen „Zukunft der Bäder“, wurde diese Möglichkeit mustergültig genutzt. Ich habe den Eindruck, dass manche der Protagonisten der damaligen Bürgerinitiative ihren eigentlichen Erfolg nicht begriffen haben. Bürgerbeteiligung und Bürgerwillen in Metzingen wird seitdem gelebt und muss nicht mehr durch einen Bürgerentscheid erzwungen und in der Wahlkabine durchgesetzt werden.
Der Bürgerentscheid gleicht einer Gemeinderatswahl mit den gleichen enormen Kosten. In der Wahlkabine können sich die Metzinger wohl nun entscheiden, ob sie dem Beschluss ihrer gewählten Repräsentanten, also dem Gemeinderat folgen, der ihnen zuvor auf dem Weg zu diesem Beschluss vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten geboten hatte, oder ob sie sich dagegen entscheiden wollen. Die Funktion des Gemeinderates als Pfeiler kommunaler Demokratie könnte durchaus erschüttert werden. Statt Gemeinderatswahlen wären dann wohl zu vielen kommunalen Problemen Bürgerentscheide zu erwägen. Wollen wir das? – Ich nicht! Ich setze auf eine starke Beteiligung bei der Abstimmung beim Bürgerentscheid und ein klares NEIN auf die Frage der Bürgerinitiative. Nur so kann eine zukunftsfähige Lösung für die Metzinger Bäder garantiert werden. Sie heißt: Kombibad auf dem Bongertwasen!
Peter Rogosch
FWV-GR-Fraktion
Vorsitzender